Spielregeln für die Nutzung der Zeitungs-Gutscheine
- Der ausgeschnittene Gutschein ist vor der Bestellung der Servicekraft zu zeigen; nachträgliche Stornierungen oder Umbuchungen sind nicht möglich.
- Das gegenseitige Einladen mit zwei oder mehreren Gutscheinen ist nicht möglich.
- Der Gutschein kann nicht in Bargeld umgetauscht werden.
- Der Gutschein ist nicht mit anderen Angeboten oder Aktionen kombinierbar.
- Bitte reservieren Sie vor Ihrem Besuch einen Platz in unserem Restaurant.
- Der Gutschein kann nur eingelöst werden, wenn Sie unser Restaurant mit mindestens einer weiteren Person besuchen.
- Wir spendieren Ihnen das preiswertere oder wertgleiche Hauptgericht.
- Sofern das zweite wertgleiche oder preiswertere Gericht den auf dem Gutschein angeführten Betrag überschreitet, wird lediglich der auf dem Gutschein angeführte Betrag verrechnet.
- Sofern das zweite wertgleiche oder preiswertere Gericht den auf dem Gutschein angeführten Betrag unterschreitet, wird lediglich der Wert des zweiten wertgleichen oder preiswerteren Gerichts verrechnet.
- Kindergerichte und Seniorenteller sowie Gerichte der Mittags- bzw. Wochenkarte können im Rahmen des Gutscheins nicht verrechnet werden.
- Bei mehr als zwei Personen oder mehreren Gutscheinen teilen Sie unserem Personal bitte vor der Bestellung mit, welche Personen auf welchen Gutschein essen möchten.
Der Gutschein kann nicht eingesetzt werden:
- bei Sonderveranstaltungen wie Betriebs- oder Vereinsfeiern, Hochzeiten, Weihnachts- oder Geburtstagsfeiern, etc.,
- in der Zeit vom 24. Dezember bis einschließlich 01. Januar,
- am Valentinstag,
- am Muttertag,
- an Ostern,
- an Pfingsten,
- an gesetzlichen Feier- und Festtagen,
- bei Menüs,
- bei Essen, welches in unserem Restaurant abgeholt oder von uns geliefert wird,
- bei All-you-can-Eat-Aktionen wie Spare Ribs, Miesmuscheln, etc.,
- bei Brunch,
- bei Buffets,
- bei unseren im Gastrokalender ausgewiesenen Aktionen und saisonalen Angeboten, etc.,
- bei Kartenzahlung mit EC-Karte (Giropay), Kreditkarte, etc.